Trinkwasserschlauch nach neuer Trinkwasserrichtlinie – Tusil® Acqua

Am 21. März 2021 tritt die neue Bewertungsgrundlage des Umwelt Bundesamts (UBA KTW) zur Bewertung von Materialien im Kontakt mit Trinkwasser in KraftDie Bewertungsgrundlage wurde entsprechend § 17 Abs. 3 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegt.

Viele der bisher eingesetzten Trinkwasserschläuche verlieren ab 21.03.2021 ihre Zulassung (Ungültigkeit der Prüfzeugnisse) für den Trinkwasserbereich nach neuer Trinkwasserrichtlinie und dürfen nicht mehr für die Neuerrichtung oder Instandhaltung von Anlangen im Trinkwasserbereich verwendet werden.

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